Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt!

Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und somit nichtig!

Ich habe einen teil der Begründung im Fernsehen verfolgt. So, wie die Vorratsdatenspeicherung angelegt war, darf sie nicht weiter verfolgt werden. Die bisher gesammelten Daten sind unverzüglich zu löschn. Da aber die Richtlinie aus Brüssel nicht wirklich das Problem darstellt, sondern nur die Umsetzung, ist es durchaus möglich, dass es in Zukunft wieder eine Vorratsdatenspeicherung geben kann. Allerdings hat das Gericht die Messlatte dafür so hoch angelegt, dass es durchaus eine Weile dauern kann. Vor allem hat es die Speicherart, Datensicherheit und Zugriffsregeln kritisiert.

Ich fürchte, für die nächsten paar Wochen kriege ich das Grinsen nicht mehr aus dem Gesicht! 🙂 Und wenn mir jetzt nochmal jemand sagt, den Mund aufmachen würde nix bringen, dann … 🙂

Von Kamil Günay

Ich betreibe TuKSuB schon seit 2010. Ich interessiere mich für Computer, Kommunikation, Technik, Astronomie und vieles mehr.